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Weserforum
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Was ist eine Grundstücksein- und Ausfahrt? klick
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Eine ganz normale Grundstücksein- und Ausfahrt, die sogar mit Klinker-Schwerlaststeinen ausgestattet ist.
Nach der Neuanschaffung eines Elektro-Kabinenrollers, habe ich hinter meinem Haus eine Abstellfläche für das Fahrzeug geschaffen, damit ich die Batterien des Elektromobils an einer eigenen Ladestation wieder aufladen kann. Das ist an der Straße nicht möglich. Aber auch, weil es an der Straße schon öfter zu Sachbeschädigungen gekommen ist, wo die Polizei nicht Willens - oder in der Lage ist, diese wirksam zu bekämpfen. Gleichzeitig wurde dadurch mehr Parkraum für andere Fahrzeuge geschaffen, da der für die Einfahrt benötigte Platz nur ca. 2m beträgt. Normale PKW sind in der Regel viel länger. Die Zufahrt zum Parkplatz im hinteren Teil meines Grundstücks ist durch den ca. 1,80 Meter breiten Weg einwandfrei möglich
Unerklärlich dabei, wie die Polizei es bestreitet, dass es sich hier um eine Grundstücksein- und Ausfahrt handelt vor der nicht geparkt werden darf.
Eine Grundstückseinfahrt ist laut Definition eine erkennbare Zufahrt zu einem Grundstück und verbindet dieses damit mit der öffentlichen Straße.
Die Zufahrt kann über einen Gehweg erfolgen (bei diesem handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum) und ist meist durch einen abgesenkten Bordstein als solche zu erkennen. Doch auch Garagentüren, Tore, Mauerpfeiler, ortsübliche Fahrbahnmarkierungen oder sogar Fahrspuren auf unbefestigtem Boden können auf eine Grundstückszufahrt hinweisen.
Der Begriff "Grundstückseinfahrt und Grundstücksausfahrt" in StVO § 16 Abs 1 Nr 5 jetzt StVO J: 1970 § 12 Abs 3 Nr 3, setzt nicht voraus, dass die Bordsteine des Gehweges, über den die Einfahrt und Ausfahrt führt, zur Fahrbahn hin abgesenkt sind. Ebenso keine Mindestbreite
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Es ist also eindeutig geregelt, dass für eine Grundstücksein- und Ausfahrt ein abgesenkter Bordstein keine Voraussetzung ist. Doch Beamte der Polizei Bremen sind da anderer Ansicht.
Sind die so blöd - oder tun die nur so?
Eine Beamtin urteilte nach ihrem “Bauchgefühl”. Nach ihrem Bauch sei das gar keine Ein- und Ausfahrt . . .
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Noch einmal zum Nachlesen (KLICK)
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und auch HIER (KLICK)
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Das Bauchgefühl der Polizeibeamtin hat eindeutig das Recht gebeugt. Deswegen wurde eine Strafanzeige erstattet
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Rechtsbeugung - § 339 StGB - siehe hier
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Der „Corpsgeist“ der Staatsanwaltschaft Bremen lässt dann auch wie vermutet äußern:
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Wenn einem solches widerfährt, ist es unbedingt eine Beschwerde Wert:
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Die Generalstaatsanwaltschaft nahm Stellung:
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offensichtlich ist die Staatsanwältin “Kück” nicht in der Lage, den §339 StGB richtig zu deuten.
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Es heißt dort:
“Ein Richter, ein anderer Amtsträger (also Polizist) oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
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Da bleibt nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft nur die Klage vorm Oberlandesgericht. Da herrscht Anwaltspflicht. Daher ist Klage nur für reiche Bürger möglich. (Von wegen “Gleichbehandlungsgrundsatz”). Ohne Scrupel unterstützt die Staatsanwältin die Rechtsbeugung der Polizistin und will in 4 Wochen die Sache erledigt haben. Was soll man von solch einem Gelichter halten?
Beim Versuch einen für das Fachgebiet (Verwaltungsrecht) versierten Anwalt zu finden, stieß ich schon auf Schwierigkeiten. Beim Schildern des Falles wurde mir von einem gesagt: “Da bin ich Außen vor. Rechtsbeugung gibt nur Ärger mit der Polizei und Staatsanwaltschaft. Das mache ich nicht.”
Ein anderer hatte plötzlich keine Kapazitäten mehr frei. Noch ein anderer erklärte mir, sein Fachgebiet beschränke sich auf nur auf BTM-Fälle.
Und dann gibt es auch Beutelschneider, die erst einmal ein “Beratungsgespräch” für 250,00 € führen wollen, bevor sie ein Mandat übernehmen. Das Geld ist verloren, bekommt man auch nicht ersetzt, wenn der Fall gewonnen wird.
Es ist also kaum möglich, für einen Privatmenschen in der vorgegebenen Zeit einen Anwalt zu finden. Es scheint auch so zu sein, dass viele Rechtsanwälte Auseinandersetzungen mit Ämter und deren Vertretern aus Angst vor Repressalien fürchten und solche Mandate ablehnen. Deutschland ist schon lange kein Rechtsstaat mehr.
Alles Rechtens??? - Oder doch Bananen Republik Deutschland?
Wen wundert es da noch, dass es immer mehr Bürger gibt, die sich selber helfen?
Die “Antifa” lässt sich ja schon lange nicht mehr auf die Tricksereien staatlicher Stellen ein. Solche Praktiken sind allerdings in einem Rechtsstaat nicht akzeptabel - oder ist die BRD schon kein Rechtsstaat mehr?
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Natürlich kam es im Laufe der Jahre schon mal vor, dass ein paar hartnäckige Autofahrer vor der Einfahrt parkten. Diese konnten aber meistens mit erklärenden Worten davon überzeugt werden, dass parken vor einer Grundstücks Ein- Und Ausfahrt laut StVO nicht erlaubt ist. Bis ein paar Schlaumeier, die es genau wissen wollten, haben die meisten Autofahrer den Umstand akzeptiert.
Unbelehrbare wurden per Gerichtsbeschluss überzeugt:
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Abschließend:Deutschland
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Diesen Staat und mit ihm seine “Gerichtsbarkeit” kann man nach meiner Einschätzung getrost “in die Tonne hauen”. Ein “Rechtsstaat ist das schon lange nicht mehr. Die reinste Winkeladvokatie!
Vom “Gericht” bekommt man allenfalls einen “Beschluss” - evtl. ein “Urteil”. Gerechtigkeit braucht nicht dabei zu sein.
Analyse des “Beschlusses” des Hanseatischen Oberlandesgerichts:
Da gibt es in der StVO den § 12 Abs. 3 Nr. 3 sowie Nr. 5, der besagt, dass das Parken vor Grundstücksein- und Ausfahrten verboten ist. Vom Gericht wird gar nicht bestritten, dass es sich um eine Grundstücksein- und Ausfahrt handelt. Wer aber soll jetzt die StVO durchsetzen, wenn dagegen verstoßen wird? - Richtig, die Polizei. Die jedoch weigert sich, bestehende Gesetze durchzusetzen. Das ist Rechtsbeugung oder sogar Anarchie. Und “Richter” in Bremen kommen mit winkeladvokatisch anmutenden Zügen daher, den Corpsgeist der Justiz zu begründen.
Als gläubiger Bürger muss man dann wohl auf Gott hoffen und sich selber helfen. Wie heißt es noch: “Hilf dir selbst - so hilft dir Gott”! Oder wie die Amtsanwältin Fahrenholz schrieb: “Wenn das Recht versagt, bleibt immer noch die Rache”
Jedoch: “Die Rache ist mein” sprach Gott. - Nun, mal seh´n ob das stimmt.
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Darf man als Mensch, der immer noch an “Recht” glaubt, solch einen Beschluss unbeantwortet lassen?
Ich denke nicht. Also:
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Mal sehen, was dem “Gericht” jetzt wieder einfällt, bestehendes Recht verweigern zu können.
seltsam, seltsam o o o - kein Wunder, bei der Regierung:
“Wie der Herr, so´s Gescherr”
Machs di blots wunnern
Machs di nich argern, hett keinen Weert, Machs di blots wunnern, wat all passert, Mötst jümmer denken, de Welt is nich klook, Jeder hett Grappen, du hest se ok!
Machs di nich argern, hett keinen Sinn, Ward di blot schaden un bringt nix in, Ward an di fräten as Füehr un Rook, Is't nahst vergäten, büst grad so klook.
Machs di nich argern, is Unrecht di dahn, Hau up'n Disch un gliek is't vergahn, Kort is dien Läben un lang büst du dood, Minsch, blots nich argern, ne, lachen deiht good!
nah Rudolf Tarnow. Vun Meckelburger - in´t Bremer Platt öbersett.
Wie schrieb “hoahe.de” schon vor Jahren?:
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Im Lande Bremen regiert längst der Staatsterror. Staatsanwaltschaft und ihre Helferlein, terrorisieren die Bürger. Wagt es jemand, gegen diese illegalen Machenschaften anzugehen, wird er massiven Repressalien ausgesetzt. Da wird gelogen, konstruiert und Tatsachen verdreht, dass sich betroffenen Bürger fragen, wie so etwas in diesem Staat möglich sein kann.
Natürlich wurde auch in dem hier geschildertem Fall nach altbewährter Manier verfahren. Sie ahnen es? Ja! Es wurde “Gegenanzeige” von den Staatsterroristen - Staatsanwaltschaft und Polizei - erstattet.
Die abstrusesten Vermutungen wurden angestellt. “Straftaten”€ konstruiert! Falsche Verdächtigungen ausgesprochen. Der einfache Bürger hat nicht genug Phantasie, sich vorzustellen, was diesen “Staatsdienern” alles so einfällt, rechtschaffende Bürger zu diskreditieren, (siehe nachstehenden TAZ-Bericht)
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Die reinste Winkeladvokatie!
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Schlimmer kann es unter “Adolf” auch nicht gewesen sein
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“Richter” ! Schon ein Schimpfwort?
Vielleicht noch nicht, doch bei Fortsetzung vorstehender Konstellation auf dem besten Wege dorthin.
Fazit: Wenn Richter offenbar nicht in der Lage sind, Gesetzestexte zu verstehen, ist es schlecht bestellt um die Justiz in Deutschland. Geistig offenbar nicht in der Lage zu verstehen, dass mit “ein anderer Amtsträger” ausdrücklich “ein anderer Amtsträger” (nicht nur Richter) gemeint ist. Also auch eine Polizistin.
Da das Gericht kein Recht durchzusetzen “vorsieht”, bleibt nur noch die Selbsthilfe, wie es das “Gesetz” vorsieht! Das kommt einer Anstiftung zur Anarchie gleich!
Auch wird hier deutlich gemacht, dass “Gesetze” nur auf dem Papier stehen - und man sich um sie nicht zu kümmern braucht.
Gut zu wissen.
Doch ein Bürger, der gelernt hat “Tacheles” zu reden und noch an geltendes Recht glaubt , lässt die Aussage diesen Gerichts, nicht unbeantwortet:
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Was ist das für ein Staat, wo selbst Juristen davon ausgehen, dass jedes 4. Urteil in der BRD falsch ist?
Die Handhabung des Gerichts in dieser Sache, lässt auch die kaltschnäuzige Aussage der Polizistin K. in einem anderen Licht erscheinen, die zur Beendigung ihres nicht Einschreitens formulierte: “Wir lassen Sie jetzt alleine, damit Sie Zeit haben, Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde zu schreiben” - und die auf meine Frage: “Wollen Sie mir meine Recht verweigern” - frech mit “Ja” , antwortete - offensichtlich überzeugt davon, dass der “Chorpsgeist” der Justiz dafür sorgen wird, dass ihr nichts passiert. Unter diesem Gesichtspunkt ist dann wohl auch die Äußerung des Polististen “R.” zu sehen, der bereits 2013 ähnlich formulierte: “Irgendwie, das kann doch nicht angehen, dass unser Staat wimmelt von Leuten, die immer nur gegen alles angehen, die meinen, die müssen ihr Recht durchsetzen.”
weitere Infos: (klick hier)
Tscha . . . wie kann es der Bürger auch nur wagen, an der Unfehlbarkeit des Staates zu zweifeln und auf sein Recht bestehen?
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noch mehr
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Nach dem letzten Einsatz der Polizei die für die Freiheihaltung der Einfahrt sorgen sollte, frage ich mich, ob dort nur noch Leute aus Dummsdorf arbeiten. Wiederum weigerte sich eine Polizistin, ein vor der Einfahrt abgestelltes Fahrzeug abschleppen zu lassen. „Das sei keine Einfahrt. Die müssen als Einfahrt erkennbar sein“. Tzz . . warum steht ein Schild dort, welches darauf hinweist, dass die Ein- und Ausfahrt frei zu halten sei? . . . „Das ist kein offizielles Schild“. Auf die Frage, wie denn ein „offizielles Schild“ auszusehen haben, wusste sie jedoch keine Antwort.
Mein Gott, was soll bloß aus Deutschland werden bei solch einer „dämlichen“ Polizei? Wenn sie mir aus lauter Schikane * Amtshilfe verweigert, bleibt nur die Selbsthilfe, um zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzten:
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* Erklärung zum schikanösen Verhalten der Polizei ist diese Gründe (klick)
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Fazit: die Bezeichnung:
”All Cops Are Bastards” - kommt nicht von ungefähr, sondern entspringt meist dem Verhalten der Polizei.
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02 Erlaubte Selbsthilfe
Zur Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche darf der Anspruchsberechtigte oder ein von ihm Beauftragter gemäß § 229 BGB erlaubte Selbsthilfe üben. Erlaubte Selbsthilfe ist ein Rechtfertigungsgrund für die Maßnahmen, die in der Vorschrift ausdrücklich genannt sind.
§ 229 BGB dient nicht der Strafverfolgung, sondern der Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche. Die Vorschrift kann deshalb auch auf Kinder angewendet werden.
Anerkannt ist ferner, dass der Anspruchsinhaber nicht selber Selbsthilfe üben muss. Er kann seine Ansprüche auch durch Dritte sichern lassen. .
Sind die Voraussetzungen der erlaubten Selbsthilfe erfüllt, dürfen folgende Handlungen vorgenommen werden:
- Wegnahme von Sachen
- Zerstörung von Sachen
- Festnahme von Personen
- Brechen von Widerstand.
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https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__229.html
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